Batterie
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der
Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf
folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer
gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im
Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager
(Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben
folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die
Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent
Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind
wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je
Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu
erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine
Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten
und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir
entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben,
sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos
zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine
Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe
der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der
Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei
Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird
von den öffentlich - rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber
die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der
Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke
erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.